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Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche gegenwärtige und künftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Vertragspartner und SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH gelten die vorliegenden AGB.
Abweichungen der AGB sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH rechtsgültig.

Die AGB gelten auch für alle weiteren, künftigen Angebote, Vereinbarungen, Vertragsabschlüsse sowie Lieferungen und Leistungen; hierfür bedarf es keine gesonderte Erwähnung.

Das Leistungsangebot von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH beinhaltet Leistungen im Bereich der Brand- und Wasserschadensanierung, Trocknungsarbeiten (Bautrocknung), Luftreinigung und Geruchsneutralisierung, Schimmelpilzsanierung, Leckagenortung sowie allgemeine Sanierungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten.
Nach Vertragsabschluss bzw. nach der Beauftragung durch den Auftraggeber werden die vereinbarten Leistungen durch SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH bzw. von einem von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH beauftragte Subunternehmer durchgeführt.

Für Verbrauchsgeschäfte im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz gelten die AGB laut den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die Angebote basieren auf den erkennbaren Zustand zum Besichtigungszeitpunkt. SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der erstellten Angebote.

Ein Vertragsabschluss zwischen SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH und dem Vertragspartner kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Weiters gilt der Vertragsabschluss auch dann, wenn der Vertragspartner das Angebot nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen hat, jedoch die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt.

Wird das erstellte und angenommene Angebot im Rahmen der Durchführung um 20% überschritten, ist der Vertragspartner über diese Überschreitung in Kenntnis zu setzen. Dem Vertragspartner steht es frei, innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH bereits getätigte Aufwand in Form von Lieferungen und Leistungen ist hierbei zu entlohnen.
Die Überschreitung gilt vom Vertragspartner als genehmigt, wenn innerhalb von 3 Tagen nach Mitteilung kein schriftlicher Rücktritt erfolgt.

Angebote, die an den (potenziellen) Vertragspartner gerichtet sind, sind nicht zur Vorlage bzw. zur Einsichtnahme an Dritte bestimmt, der (potenzielle) Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung gegenüber Dritten. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH.

Verzug und Rücktritt vom Vertrag sowie Schadenersatz

Sollte es seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH zu einem Verzug kommen, ist der Vertragspartner berechtigt, unter Berücksichtigung einer schriftlichen und  angemessenen Nachfrist für die Erbringung der Lieferung bzw. Leistung sowie einer expliziten Androhung des Rücktritts, nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist, vom Vertragsgegenstand zurückzutreten. Die Nachfrist ist nur dann angemessen, wenn sie 50% der ursprünglich vorgesehenen Leistungsfrist nicht unterschreitet.

Im Schadensfall ist der Vertragspartner zur Schadensdokumentation verpflichtet. Der Vertragspartner ist weiters gegenüber SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH verpflichtet, den Schadenfall innerhalb von 48 Stunden nach dessen Eintritt mitzuteilen, die Beweispflicht obliegt dem Vertragspartner.
Ein Schadenersatz durch SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH kann vom Vertragspartner nur dann geltend gemacht werden, wenn SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH bzw. ein von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH beauftragtes Subunternehmen den Liefer- bzw. Leistungsverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Schadensersatzsumme beläuft sich bei grober Fahrlässigkeit durch SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung regulär auf 1% des Wertes der in Verzug befindlichen Lieferung bzw. Leistung, die Obergrenze des Schadensersatzanspruchs liegt bei max. 10% des ursprünglich abgeschlossenen Vertragsgegenstands. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ausführung von Lieferung und Leistung sowie Geräte im Eigentum von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH

Durchführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen dem Vertragspartner und SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH schriftlich festgehalten wurden.
Mehrkosten durch Verzögerungen bzw. durch die Nichteinhaltungen von Durchführungsfristen, die nicht im Verantwortungsbereich der SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH liegen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

Für die Durchführung sämtlicher Arbeiten (Maler- und Tapezierarbeiten, Boden- und Fliesenlegerarbeiten sowie sonstige Montagearbeiten und Reinigungsarbeiten) gelten die gültigen Ö-Normen.

Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass Strom für diverse notwendige elektrischen Geräte sowie Wasser, zur Verfügung gestellt wird. Weiters ist der Vertragspartner auch für die Einhaltung sämtlicher feuer- und baupolizeilicher Vorschriften verantwortlich. Für etwaige daraus entstehenden allfällige Schäden wird seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH keine Haftung übernommen. Weiters hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung sämtliche Pläne (Bau- und Einbaupläne) zu Verfügung gestellt werden. Für Schäden (zB. angebohrte Leitungen), die auf das Nichtvorliegen von Bau- und Einbauplänen zurückzuführen sind, wird seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH keine Haftung übernommen.

Alle von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH verwendeten und auftragsgegenständlichen Geräte werden vor Inbetriebnahme auf die einwandfreie Funktion geprüft und diese gelten mit Inbetriebnahme ausdrücklich als zugestanden. Für sämtliche Betriebsstörungen, die nicht auf einen technischen Defekt am Gerät bzw. die nicht auf eine nicht-fachgerechte Montage des Gerätes zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Stehen verwendete Geräte infolge eines Umstandes still, der nicht im Verantwortungsbereich von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung liegt, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten sowie gegebenenfalls die geltenden Monteursätze bzw. Kosten für Ersatzteile vom Vertragspartner zu tragen.
Der Auftraggeber haftet ab Mietbeginn (nach Aufstellung der Geräte) für allerlei, auch leicht fahrlässig herbeigeführte, Schäden. Weiters wird seitens des Vertragspartners auch die Haftung für Schäden, die durch Diebstahl, Zerstörung. höhere Gewalt oder rechtswidrig schuldhaft herbeigeführt wurden, getragen. Im Falle einer Beschädigung und Zerstörung des Gerätes wird dem Kunden der Zeitrestwert des Gerätes sowie auch der entgangene Gewinn durch das beschädigte Gerät in Rechnung gestellt.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Betriebsstörungen bei Geräten unverzüglich zu melden. Im Falle einer unsachgemäßen Bedienung, Beschädigung sowie nicht gemeldeter Betriebsstörung, haftet der Vertragspartner persönlich.

Bei Trocknungsverfahren kann es zu einer höheren Raumtemperatur (über +25°C) sowie zu einer niedrigen Raumluftfeuchte (unter 35%) kommen. Temperatur- und feuchteempfindliche Gegenstände sind auszulagern bzw. in einem anderen Raum aufzubewahren. Für eine optimale Trocknung sollte die Raumtemperatur +30°C nicht überschreiten, die Kontrolle der Raumtemperatur obliegt dem Vertragspartner. Bei zu hoher Raumluftfeuchte muss eine regelmäßige Stoßlüftung erfolgen (Empfehlung: 2x am Tag für 10-15 Minuten lüften, bestenfalls querlüften). Für etwaige Folgeschäden in den zu trocknenden sowie angrenzenden Räumlichkeiten wird seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH keine Haftung übernommen.

Alle angewandten Messverfahren sowie diagnosetechnischen Untersuchungen werden nach Stand der neusten Technik durchgeführt. Ein Untersuchungserfolg kann nicht garantiert werden. Etwaige Kosten und Haftungen, die durch fehlerhafte Messergebnisse bzw. Arbeitsberichte entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen und können nicht auf SANTROFIX Band- & Wasserschadensanierung GmbH übertragen werden. Eine Vergütung der getätigten Messverfahren sowie diagnosetechnischer Untersuchungen ist nicht vom Erfolg abhängig.

Für Schäden sowie Folgeschäden, die im Zuge der vertraglich vereinbarten und beauftragten Leistungen am Gebäudeobjekt entstanden sind, wird seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung keine Haftung übernommen (ausgenommen grobe Fährlässigkeit).

Gewährleistung

Die Lieferungen und die Leistungen ergeben sich aus dem zuvor übermittelten Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Geringfügige und nicht beeinträchtigende Abweichungen vom Liefer- und Leistungsspektrum bedarfen keiner expliziten Zustimmung durch den Vertragspartner und gelten als genehmigt.

Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, nach Fertigstellung und Übernahme der Leistungen von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH diese zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu beanstanden, die Beweispflicht obliegt dem Vertragspartner. SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung muss im Falle tatsächlich vorhandener Mängel seitens des Vertragspartners die Möglichkeit zur Nachbesserung gewährt werden, hierbei sind auch mehrere Nachbesserungen zulässig. Für den Vertragspartner gibt es hierbei keinen Anspruch auf Preisminderung, eine Preisminderung kann fallweise seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH auf Kulanzbasis gestattet werden, bedarf jedoch einer ausdrücklichen Zustimmung von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH.

Im Rahmen partieller Ausbesserungs- und Sanierungsarbeiten sind leichte Abweichungen (z.B. Farbabweichungen bei Fliesen, Wandfarbe, etc., sowie Material- und Oberflächenabweichungen) nicht auszuschließen und sind vom Gewährleistungs- sowie Schadensersatzanspruch ausgenommen.

Gegenstände (z.B. Sanitärgegenstände, Fliesen, Böden, etc.) die vom Vertragspartner selbst beschaffen und bereitgestellt wurden, sind aus der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

Nicht fachgerechte Instandsetzungen, Änderungen oder Bedienung sowie vernachlässigende Behandlung durch den Vertragspartner selbst oder Dritte, die zu einem Mangel führen und nicht auf eine schuldhafte Durchführung von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung zurückzuführen sind, sind aus dem Gewährleistungsanspruch ausgenommen. Instandsetzungen und Änderungen an den im Vertrag genannten und vollbrachten Leistungen von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH durch den Vertragspartner selbst oder Dritten führen zum sofortigen Erlöschen der Gewährleistung.

Die Gewährleistung beträgt maximal 12 Monate.

Verbrauchergeschäfte sind von diesen AGB ausgenommen, für diese gilt das Gewährleistungsrecht des ABGB.

Preise und Zahlungsbedingungen sowie Zahlungsverzug

Die angegebenen Preise sind in Europreisen, zuzüglich der jeweils gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, angegeben.

Rechnungen von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung spesenfrei zur Zahlung fällig, hiervon ausgenommen sind eigens vereinbarte Zahlungsbedingungen zwischen SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH und dem Vertragspartner; diese eigens und individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen sind schriftlich festzuhalten. Bei einer allfälligen Skontogewährung ist ein Skontoabzug durch den Vertragspartner nur dann gestattet, wenn alle vorhergehende fällige Rechnungen, beglichen sind. SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH nimmt keine Wechsel und Schecks entgegen. Aufrechnungen und Kompensationen sind nicht gestattet. Eine Zahlungseinstellung durch den Vertragspartner führt zu einem sofortigen Vertragsrücktritt von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung.

Ab einem Auftragswert von 15.000,– Euro behält sich SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH das Recht vor, eine Anzahlung in der Höhe von 30% zu verlangen. Die Anzahlung ist nach Auftragsbestätigung innerhalb von 5 Werktagen auf das Bankkonto von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH zu überweisen. Im Falle einer Verweigerung der Anzahlung bzw. nicht fristgerechter Anzahlung ist der Vertragsabschluss obsolet.

Im Falle eines Zahlungsverzuges sowie auch bei Zahlungseinstellung seitens des Vertragspartners werden mit sofortiger Wirkung sämtliche offenen Forderungen der SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH fällig, weiters ist die SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Alle ursprünglich gewährten Vergütungen (Rabatte, Skonto, Abschläge, etc.) werden bei Zahlungsverzug obsolet und werden der Rechnung zugerechnet.

Eine Zahlungseinstellung seitens des Vertragspartners ist bei behaupteten Gegenforderungen, auch wenn diese auf allfälligen Mängelrügel basieren, nicht gestattet; hiervon ausgenommen sind gerichtlich und rechtskräftig festgestellte Mängel.

Gegenüber Unternehmern als Vertragspartner ist die SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, zu verrechnen.
Gegenüber Verbrauchern als Vertragspartner ist die SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH berechtigt, einen Zinssatz in der Höhe von 4% per anno zu verrechnen.

Bei verschuldetem Zahlungsverzug durch den Vertragspartner werden notwendige und zweckentsprechende Mahnungen, die der Einbringlichmachung der offenen Forderungen dienen, mit Kosten von 18,– Euro pro Mahnung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Haftung

SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH haftet ausschließlich für Schäden, die auf eine Vorsätzlichkeit oder eine grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Vermögensschäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fährlässigkeit entstanden sind, sind mit der Höchsthaftungssumme einer allenfalls von SANTROFIX Brand- & Wasserschaden-sanierung GmbH abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt.

SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH übernimmt für diverse Vermögensschäden (entgangene Umsätze, Gewinne, Mietzinseinnahmen, etc.) keine Haftung.

Für nicht fachgerechte Instandsetzungen, Änderungen oder Bedienung sowie vernachlässigende Behandlung durch den Vertragspartner selbst oder Dritte, die zu einem Mangel führen und nicht auf eine schuldhafte Durchführung von SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung zurückzuführen sind, wird seitens SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH keine Haftung übernommen.

Die Demontage sowie Montage von vorhandenen oder seitens des Vertragspartners zur Verfügung gestellten Gegenstände (z.B. Sanitärgegenstände, Möbel, Beleuchtungskörper, etc.) sind von der Haftung ausgeschlossen, eine Demontage sowie Montage wird auf eigenes Risiko des Vertragspartners ausgeführt.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestandsteile nicht berührt.

Allgemeines

Es gilt das österreichische Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Der Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens in Weißes Kreuz Straße 3/GL 5, 2103 Langenzernsdorf.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträge zwischen SANROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für SANTROFIX Brand- & Wasserschadensanierung GmbH örtlich zuständige Gericht.
Gerichtsstand für Verbraucherkunden, sofern diese einen Wohnsitz im Inland haben, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucherkunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Ort der Beschäftigung hat.

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